Die Registratur
Jetzt Ihre Wretke erfassen lassen
Die Registratur
Eigene Werke registrieren darf und kann grundsätzlich jede Autorin und jeder Autor, egal ob Mitglied oder nicht. Wir möchten hier alle schöpferischen Kräfte aus der Welt der Kunst, Medien und Wissenschaften ansprechen. Weiterhin können sog. „Registranten“, z.B. Verlage oder Agenturen, im Auftrag von Autorinnen oder Autoren auf eigene Rechnung Werke erfassen lassen. Dieser Auftrag zur Erfassung von Werken Dritter als „Registrant“ bedarf der Legitimation der jeweiligen Autorin, des jeweiligen Autoren.
Die Registratur zum Nachweis Ihrer Urheberschaft
Zum Nachweis Ihrer Urheberschaft bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre urheberrechtlich geschützten Werke sicher zu hinterlegen. Damit wird der Entstehungszeitpunkt Ihres Werkes dokumentiert und die Beweisführung in einem möglichen Urheberrechtsstreit erleichtert. Beugen Sie vor, wenn Sie Werke erschaffen, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Es empfiehlt sich Ihre Werke vor unerlaubter Verwendung oder Verwertung durch Dritte zu schützen, um so bei einer Urheberrechtsklage eine gute Beweislage zu schaffen. Um sich auch im Wettbewerb rechtliche Vorteile zu ermöglichen, macht es ebenfalls Sinn, Werke zu hinterlegen, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, z.B. Konzepte für Unternehmen und Entwürfe etc. Bei einem etwaigen Rechtsstreit steht Ihnen die Hinterlegung als Beweismittel zur Verfügung und kann Ihre Position stärken. Angesprochen sind alle Autoren, menschliche Schöpfer, die insbesondere auf den Gebieten der Literatur, Kunst, Musik oder Wissenschaft agieren. Berufe die besonders geeignet wären sind z.B.: Architekten, Bildhauer, Choreografen, Comiczeichner, Designer, Dichter, Erfinder, Filmemacher, Fotografen, Grafikdesigner, Illustratoren, Journalisten, Komponisten, Maler, Mediengestalter, Musiker, Programmierer, Schriftsteller, Textdichter, Verleger, Wissenschaftler, Webdesigner und Zeichner.
Wir erfassen, sichern und hinterlegen Ihre Werke fortlaufend für 1 Jahr, bis Sie das Werk kündigen. Eine Kündigung ist jederzeit möglich!
Die Speicherung eines Werks auf unserer sicheren Plattform kann vor Gericht als Beweismittel anerkannt werden, um die Urheberschaft zu belegen. Wir bieten eine sichere und technisch zuverlässige Methode, um das Erstellungsdatum und die Urheberschaft Ihres Werks nachzuweisen.
Die Registrierung ist mit einem sicheren Zeit-Stempel verbunden, der eine spätere Manipulation erschwert. Wenn dieser Nachweis in einem Plagiatsprozess vorgelegt wird, hat er in der Regel mehr Gewicht als z.B. ein Selbstadressierter Brief, da die Manipulationsmöglichkeit wesentlich geringer ist und unsere Plattformen als vertrauenswürdige Dritte anerkannt werden kann.
Eine Registrierung erhöht definitiv und deutlich die Chancen, die Urheberschaft wirksam nachweisen zu können.
Vorgang der Registratur
Die Vorgaben für die Erfassung Registratur entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen
Richtlinien der Registratur
Die Vorgaben für eine Registratur entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen
Was kann erfasst und registriert werden?
Die Registratur erfasst ein breites Spektrum von Werken aus der Kreativwirtschaft, Technik, Medien, Wissenschaft sowie Bildung und Lehre. Hier finden Sie eine Übersicht möglicher Werke zur Erfassung, bzw. zur Registratur. Zur Liste